Obligatorische Schule

Die obligatorische Schule bietet den Kindern eine Grundausbildung, die ihnen den Einstieg in weiterführende Ausbildungen ermöglicht. Die öffentlichen Schulen sind kostenlos.

Kind anmelden

Für den Betrieb der öffentlichen Schule sind die Gemeinden zuständig. Um ein Kind für die Schule anzumelden, wendet man sich entweder an die Wohngemeinde oder direkt an die Schulleitung im Schulhaus.

Schulstufen

Die obligatorische Schule ist in drei aufeinanderfolgende Stufen unterteilt:

  • Die erste Stufe umfasst den Kindergarten (Kindergarten) und die beiden ersten Jahre der Primarschule (Primarschule). Der Kindergarten dauert in der Regel 2 Jahre. Es gibt zudem das Modell der Basisstufe (Basisstufe). Dabei werden unterschiedlich alte Kinder zusammen unterrichtet.
  • Die Mittelstufe umfasst die 3. bis 6. Primarschulklasse. Die Schule informiert die Kinder und Eltern im 5. Schuljahr über das Übertrittsverfahren in die Oberstufe.
  • Die Oberstufe (Sekundarstufe I) dauert 3 Jahre. In der Oberstufe gibt es drei verschiedene Schultypen (Realschule, Sekundarschule und in manchen Gemeinden die spezielle Sekundarschule). Sie haben unterschiedliche Leistungsanforderungen.

Nicht deutsch- oder französischsprachige Kinder werden in allen Stufen speziell unterstützt.
Ausführliche Informationen zur obligatorischen Schule finden sich in den verschiedenen kantonalen Broschüren.

Öffentliche / private Schule

Die öffentlichen Schulen sind kostenlos. Knaben und Mädchen werden gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht ist konfessionell neutral. Die meisten Kinder und Jugendlichen absolvieren ihre obligatorische Schulzeit an einer öffentlichen Schule (95%). Es gibt auch private Schulen. Falls Eltern ihre Kinder in eine private Schule schicken, müssen sie die Kosten in der Regel selber tragen.

Rechte und Pflichten der Eltern

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über den Schulalltag und die Leistungen ihres Kindes zu informieren. Dazu finden Standortgespräche (zwischen Lehrperson und Eltern), Elternabende (Informationen der Schule an die Eltern) und Informationsveranstaltungen statt. Diese sind für die Eltern meist obligatorisch. Wenn beide Elternteile nicht teilnehmen können, müssen sie sich abmelden. Die Eltern müssen sich auch erkundigen, wie sie die Informationen trotzdem erhalten. Wichtige Entscheide (z.B. Übertritt in Sekundarstufe I) werden mit den Eltern und dem Kind besprochen. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Wenn die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen können (z.B. wegen Krankheit), müssen die Eltern die Schule darüber informieren. Sie sollten auch dafür sorgen, dass ihre Kinder zu Hause einen ruhigen Platz haben, falls die Kinder Hausaufgaben erledigen oder einen Test vorbereiten müssen. Indem die Eltern die Schularbeiten regelmässig anschauen und Interesse zeigen, können sie ihre Kinder unterstützen. Für Personen, die mit dem Schweizer Bildungssystem noch nicht vertraut sind, gibt es spezielle Informationsveranstaltungen, oft auch in anderen Sprachen als Deutsch.

Fragen / Unterstützung

Bei Fragen zur Schule sollten sich Eltern immer zuerst an die Lehrperson wenden. Diese kann auch weiterhelfen, wenn die Eltern Unterstützung benötigen. Auch die Lehrperson wird sich zuerst an die Eltern wenden, wenn sie das Gefühl hat, dass das Kind etwas braucht, oder es Fragen gibt. Es ist generell wichtig, dass die Eltern den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Bei psychischen oder sozialen Schwierigkeiten kann auch die Erziehungsberatung (Erziehungsberatung) den Kindern und ihren Eltern kostenlos Hilfe bieten.